Tarife & Preise Schuljahr 2024/25
1. bis 5. Klasse / Schulentlassene bis zum 20. Altersjahr
Die Vertragsgemeinden der Musikschule Schenkenbergertal beteiligen sich zur Hälfte an den Unterrichtskosten des Instrumentalunterrichts. Ab dem zweiten Instrument pro Schüler wird der volle, kostendeckende Ansatz verrechnet (ausgenommen Chor- und Ensembleunterricht). Geschwisterrabatt gilt ab 2 Kinder (beide Kinder Primarstufe 1. – 5. Klasse, siehe Musikschulordnung).
Elternbeiträge pro Semester (halbes Schuljahr): Vertragsgemeinden
15 Min. Gruppenunterricht Blockflöte/Woche/Kind CHF 340.00 (56.65/mt.)
25 Min. Einzelunterricht/Woche CHF 560.00 (93.35/mt.)
35 Min. Einzelunterricht/Woche CHF 790.00 (131.65/mt.)
50 Min. Einzelunterricht/Woche CHF 1’100.00 (183.35/mt.)
6. bis 9. Klasse
Ab der 6. Klasse ist der Instrumentalunterricht Teil der Volksschule Aargau und kann von SchülerInnen als Wahlfach besucht werden. Der Kanton übernimmt die Kosten für eine Drittelslektion (15 Min.). Dieses Angebot gilt ausschliesslich für ein Instrument pro SchülerIn. Jedes weitere Instrument wird zum vollen, kostendeckenden Tarif verrechnet.
Aus methodisch/didaktischen Gründen empfehlen wir, die Lektion auf die Gesamtdauer von 25 Min. zu ergänzen. Diese Zusatzminuten gehen vollständig zu Lasten der Eltern.
Elternbeiträge pro Semester (halbes Schuljahr): Vertragsgemeinden
15 Min. Einzelunterricht/Woche kostenlos (Wahlfach)
25 Min. Einzelunterricht/Woche CHF 480.00 (80.00/mt.)
35 Min. Einzelunterricht/Woche CHF 960.00 (160.00/mt.)
50 Min. Einzelunterricht/Woche CHF 1’675.00 (279.15/mt.)
Allgemein
- Alle Anmeldungen sind verbindlich und gültig für das ganze Schuljahr (2 Semester).
- Eine Rückerstattung des Jahresbeitrags ist nicht möglich.
- Der zugewiesene Unterrichtszeitpunkt ist kein Stornierungsgrund.
- Bitte beachten Sie auch die Musikschulordnung.
Ratenzahlungen
Semesterrechnungen können auf Wunsch in Raten bezahlt werden. Dafür bitten wir Sie nach erfolgter Anmeldung um persönliche Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat der Musikschule.
Rechnungsstellung
Die Elternbeiträge werden semesterweise durch die Musikschule Schenkenbergertal in Rechnung gestellt. Eltern von Schülerinnen und Schülern, welche nicht in einer Vertragsgemeinde Wohnsitz haben, müssen sich für eine allfällige Rückerstattung an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes wenden.
Unterstützungsbeitrag Musikschule Schenkenbergertal
Mit dem Unterstützungsbeitrag werden interessierte und motivierte Kinder mit gesetzlichem Wohnsitz in einer der Vertragsgemeinden der Musikschule Schenkenbergertal, aus finanziell schwächeren Verhältnissen für den Instrumentalunterricht an der Musikschule Schenkenbergertal unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier und das Gesuchsformular hier.