Die Anmeldung erfolgt auf Beginn des Schuljahres und ist verbindlich. Sie gilt für das ganze Schuljahr (2 Semester) und muss jährlich erneuert werden!
Ein unterjähriger Abbruch des Instrumentalunterrichts ist nur in Ausnahmefällen möglich (Wegzug, längere Krankheit mit Arztzeugnis) und bedarf eines schriftlichen Gesuchs z.Hd. Vorstand Kreisschule Schenkenbergertal.
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, auf Beginn des 2. Semesters einzutreten, jedoch nur in Absprache mit der Musikschulleitung.
Der Unterricht im 1. Semester beginnt ab der zweiten Woche im neuen Schuljahr. Im 2. Semester beginnt der Unterricht in der 1. Woche nach den Sportferien.
Eine Abmeldung mittels Formular (PDF), mit Visum der Instrumentallehrperson ist erwünscht und erleichtert den administrativen Prozess.